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PROJEKT

JVA Neumünster, Haus C

Untersuchungshaft im ehemaligen „Weiberknast“

Die Aufgabe

Die heutige JVA Neumünster wurde Anfang des vorigen Jahrhunderts als Zentralgefängnis Neumünster errichtet. Die seinerzeit errichteten Gebäude mit ihren regelmäßig gegliederten Ziegel- Putzfassaden stehen unter Denkmalschutz. Bestandteil der Anstalt ist das geplante Haus B, das unter denkmalrechtlichen Gesichtspunkten saniert und für die Verwendung als Hafthaus für die Untersuchungshaft hergerichtet werden sollte. Für die hierfür notwendigen Maßnahmen waren ebenso technische, vollzugliche, brandschutztechnische wie sicherheitstechnologische Aspekte zu beachten.

Projektdetails

  • Kennzahlen
  • Fertigstellung: 2017
  • Leistungen: LPH 1-3, 5-8
  • Bauherr: Land Schleswig- Holstein, vertreten durch die GMSH

Die Ausführung

Diese Anforderungen bildeten die Grundlage für das zu entwickelnde Sanierungskonzept.

Die Bedürfnisse einer modernen Haftanstalt und die daraus abzuleitenden technischen Rahmenbedingungen erforderten die Anlage eines vollwertigen Kellergeschosses für die Installation der Haustechnik.

Eine planerische Herausforderung stellte der Umgang mit dem überlieferten panoptischen System dar, da in diesem Falle ein von der Norm abweichendes Denken von Erfordernis war, um den Anforderungen an den baulichen Brandschutz gerecht werden zu können. Mit der jetzt gewählten Teilschließung der Decken konnten nicht nur die Sicherheitsvorteile des panoptischen Systems aufrecht erhalten sondern darüber hinaus die soziale Sicherheit, die Aufenthalts- und Raumqualität und die Abläufe verbessert werden.

Ein direkter Eingriff in das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes war das Herunterziehen der Fensterbrüstungen, im originalen Zustand waren die Fenster zum Blick in den Himmel errichtet worden. Hier konnte mit der Denkmalpflege ein glücklicher Kompromiss erzielt werden, der die Haftbedingungen der Insassen über den Erhalt der Fassade stellt.